Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise
Sofern in der zugestellten Auftragsbestätigung nicht schriftlich eine andere Regel getroffen wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF), netto ab Werk, Incoterms 2010, ohne Verpackung, ohne Mehrwertsteuer

Lieferfrist
Die von Inlabtec angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt „höherer Gewalt“ und sind unverbindlich. Allfällige Fristüberschreitungen berechtigen den Besteller weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Versand
Der Versand sämtlicher Waren erfolgt stets, d.h. auch bei eventueller Frankolieferung oder anderen Liefervereinbarungen, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Verpackung
Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und nicht mehr zurückgenommen.

Zahlung
Die Rechnungen von Inlabtec sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlung Inlabtec Eigentum.

Garantie
Inlabtec garantiert für die Dauer von zwei (2) Jahren ab Auslieferung, dass die hergestellten und gelieferten Geräte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes zum bestimmungsgemässen Gebrauch haben. Es gilt: 
1. Innerhalb der Garantiefrist beseitigt Inlabtec alle von Inlabtec anerkannten Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von Inlabtec durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiefrist. Muss jedoch das Gerät ausgetauscht werden, beträgt die Garantiefrist 2 Jahre ab Austauschdatum. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Inlabtec über. Transportkosten, -risiken und -schäden werden nicht von Inlabtec übernommen.
2. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßiger Inbetriebnahme, Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Behandlung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind. Zudem entfällt die Garantie, wenn Reparaturen nicht durch Inlabtec oder einen von Inlabtec autorisierten Servicepartner ausgeführt, oder wenn keine Originalteile eingesetzt wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für Mangelfolgeschäden etc. sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
3. Garantieleistungen werden üblicherweise durch die Serviceorganisation in dem Land geleistet, in dem das Gerät verkauft wurde. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den jeweils gültigen technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht und gemäss diesen Vorschriften betrieben wird.
4. Garantieleistungen in der Schweiz: Die Garantieleistungen durch Inlabtec in der Schweiz umfassen sämtliche Kosten (Material, Arbeit) für die Beseitigung aller von Inlabtec anerkannten Mängel. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Garantiefrist wieder neu zu laufen und dauert 2 Jahre ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Schweizer Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.

Gültigkeit
Diese Garantiebedingungen gelten ab 3. September 2013 und gelten mit der Bestellung vom Käufer als anerkannt. Änderungen von Inlabtec und zwingendes Recht bleiben vorbehalten. Abweichende individuelle Abreden sind vorbehalten und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.

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